ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Miri TV GmbH


Allgemeines

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen sind Inhalt des zwischen der MIRI TV GmbH, Haberwaldgasse 25a, 8047 Hart bei Graz, Österreich (in Folge "MIRI TV" genannt) und den Nutzern des von MIRI TV angebotenen Video-on-Demand Dienstes „MIRI TV“ (in Folge „Video-Dienst“ genannt) über die Internet-Plattform miritv.com (in Folge „MIRI-Plattform“ genannt) abgeschlossenen Vertrages.

Soweit im Folgenden keine Unterscheidung vorgenommen wurde oder dies aus sachlichen Gründen notwendig ist, sind unter der MIRI-Plattform sowohl die Internet-Seite als auch etwaige verwandte Domänen, Sub-Domänen sowie Softwareapplikationen (in Folge „MIRI TV-App“ genannt) zu verstehen.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für weibliche, männliche und diverse Nutzer gleichermaßen. Zur besseren Lesbarkeit wird in weiterer Folge nur die männliche Form verwendet.

Unter „Inhalte“ sind sämtliche Medien, wie zum Beispiel Filme, Videos, Videoclips, Clips, Musik, Töne, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Zeichnungen etc. zu verstehen, die dem Nutzer auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Registrierung auf der MIRI-Plattform stimmt der Nutzer den Nutzungsbedingungen von MIRI-TV zu. Der Anwendung etwaiger anderer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird somit widersprochen. Abweichungen sind nur insofern wirksam, als diese durch MIRI TV ausdrücklich und schriftlich, wobei in diesem Zusammenhang eine E-Mail nicht als „schriftlich“ zu werten ist, bestätigt werden.

Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass die Kommunikation hinsichtlich vertragsrelevanter Mitteilungen durch MIRI-TV über die vom Nutzer angegebenen Kontaktdaten erfolgt. Primär wird hierfür die durch den Nutzer bekanntgegebene E-Mail-Adresse herangezogen. MIRI-TV behält sich jedoch vor, Schriftstücke postalisch zu versenden.

Sofern dies nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen oder im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird, erfüllt eine E-Mail oder ein per E-Mail versendetes Schriftstück das Schriftlichkeitsgebot.

Etwaige Änderungen in den Kontaktdaten sind MIRI-TV umgehend anzuzeigen. Wird die Anzeige einer Änderung schuldhaft unterlassen oder erfolgt diese schuldhaft verzögert, gelten Mitteilungen von MIRI TV an den Nutzer auch dann als dem Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen zugegangen, wenn sie ihm tatsächlich nicht zugegangen sind, sofern diese Mitteilung an die vom Nutzer zuletzt bekannte physische oder elektronische Adresse zugestellt wurde.

Bei schuldhaft unterlassener oder schuldhaft verzögerter Anzeige sind außerdem die Nachteile die dem Nutzer daraus entstanden sind, jedenfalls durch den Nutzer selbst zu tragen. Es liegt dabei in der Verantwortung des Nutzers, die Tauglichkeit der elektronischen und physischen Abgabenstellen (insbesondere der E-Mail-Adresse) aufrechtzuerhalten, sodass die durch MIRI-TV an den Nutzer gerichteten Mitteilungen zustellbar und abrufbar sind.

Anpassung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung

MIRI-TV ist es jederzeit einseitig gestattet, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung zu ändern und/oder zu ergänzen.

Damit diese einseitigen Änderungen hinsichtlich bereits bestehenden Verträgen Wirksamkeit entfalten, ist eine solche Änderung zumindest 4 Wochen im Voraus gegenüber den Nutzern anzukündigen und der Nutzer über die Möglichkeiten zum Widerspruch zu belehren sowie darüber zu informieren, dass bei Unterlassung eines Widerspruches die Zustimmung als erteilt gilt.

Derartige einseitige Änderungen von bereits bestehenden Vertragsverhältnissen sind nur insofern zulässig, als diese sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere Änderungen, welche aufgrund von technischen Erfordernissen und/oder aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelungen und/oder der einschlägigen Judikatur zur Einhaltung von zwingendem Recht zweckmäßig bzw. notwendig sind.

Diese Befugnis zur einseitigen Änderung gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und der Laufzeit.

Widerspricht der Nutzer einer solchen Änderung der Datenschutzerklärung und/oder der Nutzungsbedingungen, gilt der Abonnement-Vertrag mit Ablauf des jeweilig laufenden Abrechnungszeitraumes als beendet, sofern der Nutzer gegenüber MIRI-TV davor nicht ausdrücklich erklärt, mit Zustimmung zu den geänderten Bedingungen das Vertragsverhältnis fortsetzen zu wollen.

Registrierung und MIRI-TV Account

Die Nutzung und Verwaltung der Leistungen, die auf der MIRI TV-Plattform angeboten werden, ist nur mittels Registrierung eines Accounts möglich.

Durch die Registrierung bestätigt der Nutzer, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Sollte der Vertragsabschluss im Ausland erfolgen und für einen solchen Abschluss nach zwingenden Recht des Abschlussortes ein höheres Alter erforderlich sein, bestätigt der Nutzer auch dieses Alter erreicht zu haben.

Jeder registrierte Nutzer erhält zeitlich unbefristet einen eigenen MIRI-TV Account. MIRI-TV ist jedoch berechtigt, Accounts, denen für einen durchgehenden Zeitraum von Zumindest 6 Monaten kein Abonnementvertrag zugeordnet ist, zu löschen. Über die bevorstehende Löschung ist der Nutzer 2 Wochen im Voraus zu verständigen. Durch Widerspruch kann die bevorstehende Löschung einmalig um 3 Monate aufgeschoben werden. Ein neuerlicher Aufschub ist nur möglich, wenn dem Account seit dem letzten Aufschub zumindest für einen durchgehenden Monat ein wirksamer Abonnementvertrag zugewiesen wurde.

Eine solche einseitige Löschung ist jedoch dann nicht mehr zulässig, sofern durch den Nutzer mittels käuflichen Erwerbs eines bestimmten Inhaltes über die MIRI-Plattform ein zeitlich unbeschränktes und von einem etwaig bestehenden Abonnementvertrag losgelöstes Nutzungsrecht erworben wurde.

In einem solchen Fall ist eine Löschung ohne Zustimmung des Nutzers nur dann möglich, sofern durch diesen ein außerordentlicher Kündigungsgrund zu vertreten ist, oder der Account für eine durchgehende Dauer von 3 Jahren nicht genutzt wurde, wobei die Löschung zumindest 1 Monat im Voraus anzukündigen und über den damit einhergehenden Verlust der erworbenen Rechte zu belehren ist.

MIRI-TV ist berechtigt, den Account eines Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, oder dessen Zugriff einzuschränken, sofern durch diesen ein außerordentlicher Kündigungsgrund zu vertreten ist.

Diese Sperrung/Einschränkung ist aufzuheben, sofern MiriTV nicht binnen eines Monats ab verhängter Sperrung/Einschränkung erklärt, aufgrund eines durch den Nutzer zu vertretenden außerordentlichen Kündigungsgrundes zu kündigen, wobei die Erklärung dem Nutzer in dieser Frist schriftlich zuzugehen hat.

Das Recht auf Kündigung bleibt von dem Ablauf dieser Frist unberührt.

Für die Registrierung ist zumindest die Eingabe des Namens und Anschrift des Nutzers, sowie die Bekanntgabe von dessen E-Mail-Adresse und eines Passwortes erforderlich.

Der Nutzer leistet Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der durch ihn zur Verfügung gestellten Informationen und Daten und haftet für schuldhafte Falschangaben. Der Nutzer verpflichtet sich, MIRI-TV hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter, welche aus schuldhaften Falschangaben des Nutzers resultieren, schad- und klaglos zu halten.

Eine Änderung von persönlichen Informationen des Nutzers, insbesondere der Anschrift und anderer Kontaktdaten, hat dieser gegenüber MIRI TV umgehend anzuzeigen.

Durch die Registrierung bei MIRI-TV erklärt der Nutzer ausdrücklich, die über die Homepage www.miritv.com abrufbare Datenschutzerklärung von MIRI-TV gelesen und verstanden zu haben und erklärt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Umfang der Datenschutzerklärung.

Mit der Registrierung und der Einrichtung des MIRI TV Accounts ist der Nutzer berechtigt die auf der MIRI-Plattform angebotenen Dienste je nach Verfügbarkeit und abhängig von seinem Bezahlmodell (Abonnement oder ggf. Kauf einzelner Inhalte) zu nutzen bzw. abzurufen.

Der Video-Dienst darf nur von natürlichen Personen für den privaten Gebrauch genutzt werden. Die Verwendung im Rahmen einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung (Schule / Kindergarten / Kindertagesstätte) muss gesondert vereinbart werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist ausdrücklich untersagt.

Ein Nutzer darf nur einen Account registrieren. Der Nutzer kann seinen Nutzer-Account und sämtliche damit verbundenen Rechte nicht auf eine dritte Person übertragen.

Der Nutzer verpflichtet sich zum vertraulichen und sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Im Missbrauchsfall haftet der Nutzer für diesbezügliche Sorgfaltsverstöße.

MIRI TV ist berechtigt, den Zugriff auf den Video-Dienst bzw. einzelne Inhalte aus lizenzrechtlichen Gründen territorial zu beschränken. Das Streaming von Videos durch den Nutzer darf dabei nur von einem Endgerät aus vorgenommen werden, das sich in der geografischen Region (Territorium/Gebiet) befindet, für die das Video legal erhältlich und freigeschaltet ist.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sich das verfügbare Angebot außerhalb von Österreich dadurch gegebenenfalls (in Abhängigkeit vom jeweiligen Staat, aus dem auf den Video-Dienst zugegriffen wird) ändern kann oder möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung steht.

MIRI-TV ist berechtigt, dies durch Speicherung von sogenannten „Cookies“ auf dem Endgerät des Nutzers und/oder durch Überprüfung der Anmeldedaten, IP-Adresse, Zugangs- und/oder Zahlungsdaten zu kontrollieren.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass durch die Nutzung von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf (sog. Abrufdiensten) typischerweise hoher Datenverbrauch anfällt, wodurch zusätzliche Kosten und Gebühren (insbesondere Verbindungsentgelte) anfallen können. Dies gilt vor Allem bei der Nutzung von mobilen Internetzugängen im Ausland.

Die im Zusammenhang mit der Nutzung des Video-Dienstes oder der durch MIRI-TV zur Verfügung gestellten Softwareapplikationen anfallenden Gebühren und Verbindungsentgelte sind dabei ausschließlich durch den Nutzer selbst zu tragen.

MIRI TV ist berechtigt, jederzeit einseitig eine Erweiterung des Inhalte-Katalogs, aus der dem Nutzer kein Nachteil entsteht, vorzunehmen.

Eine sonstige einseitige Änderung (insbesondere eine Einschränkung) des Inhalte-Katalog, der Leistungsbeschreibung und Abspiel-/Abruf-/Streaming-Technik ist hingegen nur aus objektiv-nachvollziehbaren Gründen zulässig, sofern sich das Angebot für den Nutzer dadurch nicht oder nur unbedeutend ändert.

Als objektiv-nachvollziehbare Gründe hinsichtlich der Änderung beim Inhalte-Katalog gelten beispielsweise Vorgaben seitens etwaiger Lizenzgeber von MIRI TV, bei der Leistungsbeschreibung und Abspiel-/Abruf-/Streaming-Technik zum Beispiel technisch notwendige Anpassungen, die sich im Zusammenhang mit den verwendeten Browsern, Betriebssystemen oder dergleichen ergeben oder Sendezeitbeschränkungen aus Jugendschutzgründen.

Änderungen bzw. Einschränkungen aufgrund technisch notwendiger Anpassungen werden dem Nutzer entsprechend mitgeteilt. Gleiches gilt für notwendige Änderungen in der Sphäre des Nutzers (zB Verwendung welchen Browsers in welcher Version), damit das Angebot wieder vollumfänglich genutzt werden kann.

MIRI TV ist nicht verpflichtet, bestimmte Inhalte zur Verfügung zu stellen. Es besteht insbesondere kein Anspruch des Nutzers darauf, dass ein konkretes Video abrufbar bzw. erhältlich ist.

Kündigung

Der Abonnementvertrag wird zwischen dem Nutzer und MIRI-TV auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Nutzer im Falle eines Jahresabonnements innerhalb einer 1-Monatigen Kündigungsfrist und im Falle eines Monatsabos innerhalb einer 1-Wöchigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit ab Ablauf des letzten Abrechnungszeitraumes schriftlich oder über die auf der MIRI-Plattform eingerichtete Accountverwaltung gekündigt werden.

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt der Versendung der E-Mail oder der Kündigung über die Accountverwaltung bzw. der Poststempel einer postalischen Versendung maßgeblich.

Erfolgt keine Kündigung, oder erfolgt diese nicht Fristgerecht, wird der Vertrag unter Beibehaltung der zum Ablauf des Abrechnungszeitraumes geltenden Konditionen mit dem zuletzt vereinbarten Abrechnungszeitraum weitergeführt, sodass beispielsweise bei Ablauf eines Jahresabonnements ohne Kündigung, dieses um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Dies gilt jedoch nicht, sofern durch den Nutzer ein Widerspruch gemäß Punkt 2. („Anpassung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung“) erhoben wurde. In diesem Fall gestalten sich die Rechtsfolgen nach Punkt 2..

MIRI-TV verpflichtet sich, den Nutzer rechtzeitig über die Kündigungsmöglichkeit und die Auswirkungen des Verzichts zu belehren. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass eine solche Belehrung bereits auf der jeweiligen Bestellbestätigung enthalten ist.

Wird ein Jahresabonnement abgeschlossen, wird der Nutzer durch MIRI-TV, zusätzlich zu der in der Bestellbestätigung enthaltenen Belehrung, 2 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist an die Kündigungsmöglichkeit erinnert.

Erfolgt eine solche Erinnerung verspätet, so kann der Nutzer ungeachtet der Kündigungsfrist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Erinnerung, längstens jedoch bis zum letzten Tag des Abrechnungszeitraumes des Jahresabonnements, von seinem Kündigungsrecht dennoch Gebrauch machen.


Unterbleibt die Erinnerung zur Gänze, so kann der Nutzer ungeachtet der Kündigungsfristen das Jahresabonnement jedenfalls bis zum letzten Tag des Abrechnungszeitraumes kündigen.

Weitere Rechte des Nutzers werden durch das Unterbleiben dieser bloß zusätzlich erteilten Erinnerung hingegen nicht abgeleitet.

Diese erweiterte Kündigungsmöglichkeit für den Fall einer verspäteten oder unterbliebenen Erinnerung besteht jedoch nicht, sofern die Gründe für die unterbliebene oder verspätete Zustellung in der Sphäre des Nutzers gelegen sind.

Nutzungsrechte von Inhalten, die der Nutzer über die MIRI-Plattform käuflich erworben hat und die diesen zur zeitlich unbeschränkten Nutzung unabhängig von einem etwaig bestehenden Abonnementvertrag berechtigen, bleiben durch eine ordentliche Kündigung jedenfalls unberührt.

Außerordentliche Kündigung:

MIRI-TV ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Nutzer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit mittels einer E-Mail an die vom Nutzer bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder postalisch aufzukündigen:

Als wichtige Gründe gelten, insbesondere (aber nicht nur):

a) Verstoß des Nutzers gegen die Nutzungsbedingungen wie zum Beispiel:

o gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzung des Accounts durch den Nutzer;

o Weitergabe der Zugangsdaten des MIRI-TV-Accounts.

o ungebührliches Verhalten gegenüber anderen Nutzern, insbesondere bei Verletzung der Netiquette,

o Absprachen mit anderen Nutzern, um Abläufe zu deren oder eigenen Gunsten zu beeinflussen,

o Einsatz von dritter Software bzw. Skripts, sofern dies von MIRI-TV nicht vorgesehen und zugelassen wurden,

o Verbreitung von Spam-Nachrichten und sonstigen Massenmails,

o unberechtigter Eingriff des Nutzers bzw. unzulässige Manipulation und Störungen oder Beeinträchtigungen, zB. durch Schadsoftware oder durch Einhacken in das System bzw. Umgehung von Sicherungsmaßnahmen/-techniken, die den unbefugten Zugriff/Eindringen/Manipulation in das System oder Systeme Dritter verhindern sollen,

o Vornahme sonstiger Veränderungen der Plattform, soweit dies nicht in den Einstellungen der Plattform im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Verwendung vorgesehen ist.

b) vorsätzlich unrichtige Angaben des Nutzers,

c) Zahlungsverzug des Nutzers trotz Mahnung;

Das dem Nutzer zustehende außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Vom Nutzer bereits bezahlte Beträge werden im Falle einer Kündigung nicht rückerstattet. Bei Verbraucherverträgen bleiben etwaige anderweitige Rückzahlungsansprüche, welche sich aus zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen ableiten, unberührt.

Im Falle der außerordentlichen Kündigung können auch zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte, welche dem Nutzer aufgrund des käuflichen Erwerbs einzelner Inhalte auf der MIRI-Plattform unabhängig von einem aufrechten Abonnementvertrages eingeräumt wurden, durch MIRI-TV entzogen werden, sofern dies nicht zur Schwere des gesetzten außerordentlichen Kündigungsgrundes außer Verhältnis steht.

Von Verhältnismäßigkeit in diesem Sinne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn mit einer durch den Nutzer zu vertretenden schuldhaften Setzung eines außerordentlichen Kündigungsgrundes auch eine gerichtlich strafbare Handlung gesetzt wurde oder der Nutzer dadurch grob schuldhaft MIRI-TV, bzw. seinen Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern, Organen und/oder Erfüllungsgehilfen und/oder anderen Nutzer einen Schaden zugefügt hat und die Höhe des Schadens die Summe der Entgelte übersteigt, die für die vom Entzug betroffenen Nutzungsrechte bezahlt wurde.

Information für Verbraucher; Rücktrittsbelehrung

Information für Verbraucher über den Verlust des Rücktrittsrechtes bei vorzeitiger Leistungserbringung:

Gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) haben Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss von Fernabsatzgeschäften oder Geschäften außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

Die Hauptleistung des mit dem Nutzer der MIRI-Plattform als Abrufdienst abgeschlossenen Vertrages besteht in der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten in der Form eines Abrufdienstes und ist vom Geltungsbereich des FAGG mitumfasst.

Gemäß § 18 Abs 1 Z 11 FAGG entfällt bei Verträgen betreffend die Lieferung solcher digitalen Inhalte dieses Rücktrittsrecht, sofern mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, nach erfolgter Belehrung über den damit einhergehenden Verlust des Rücktrittsrechts sowie Zurverfügungstellung einer Bestätigung des abgeschlossenen Vertrages in Schriftform, durch den Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen wird.

In diesem Sinne erteilt der Nutzer durch seine Bestellung seine AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG UND KENNTNISNAHME darüber, dass mit der Zurverfügungstellung der bestellten digitalen Inhalte durch MIRI-TV noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist begonnen wird. Der Nutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Fall kein Rücktrittsrecht mehr besteht und nimmt den Verlust des Rücktrittsrechtes ausdrücklich zur Kenntnis.

Nachstehende Information über das Rücktrittsrecht gilt daher nur für Verträge, bei denen kein Verlust des Rücktrittsrechts nach Punkt 4.1. eingetreten ist:

Nutzer, die Verbraucher sind, haben das Recht, von einem Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Diese 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der MIRI TV GmbH, Haberwaldgasse 25a, 8047 Hart bei Graz, E-Mail: hello@miritv.com, www.miritv.com, mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, von dem Vertrag zurückzutreten, informieren.

Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher seine Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist absendet, wobei nachstehendes Formular verwendet werden kann (aber nicht muss):

- - - - - - - - - - - - - - MUSTERFORMULAR (BEGINN) - - - - - - - - - - - - - -

Widerrufsformular (*

gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

Absender:

__________________________

__________________________

__________________________

MIRI TV GmbH

Haberwaldgasse 25a

8047 Hart bei Graz

ÖSTERREICH

PER E-MAIL: hello@miritv.com

Betrifft: ..........................................

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen):

den von mir/uns abgeschlossenen Abonnement-Vertrag vom ………………….

Beauftragt am: ..........................................................

Datum ..........................................................

......................................................................

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):

*)HINWEIS:

Dieses Formular kann nicht verwendet werden, wenn MIRI-TV – mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger, die die gesetzlichen Informationen (Bestätigung der Zustimmung und der Kenntnisnahme des Verbrauchers samt der dem Nutzer zustehenden Verbraucherinformationen) enthält und noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

- - - - - - - - - - - - MUSTERFORMULAR (ENDE) - - - - - - - - - - - -

Folgen des Rücktritts: Falls ein Verbraucher vom Vertrag fristgerecht zurücktritt, hat ihm MIRI TV alle von ihm geleisteten Zahlungen - mit der Ausnahme der Kosten, die daraus resultieren, dass er bereits Inhalte konsumiert hat - unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dessen der Nutzer sich für die Abwicklung der von ihm geleisteten Zahlung bedient hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels vereinbart, wobei ihm auch in diesem Fall keine Kosten entstehen dürfen.

Nutzungsrechte

Alle Rechte an den angebotenen Inhalten kommen MIRI-TV bzw. den durch MIRI-TV zur Bereitstellung oder Produktion von Inhalten hinzugezogenen Dritten (in Folge „Produktionspartner“) zu. Sämtliche durch das Urheberrechtsgesetz und sonstige Gesetze gewährleisteten Rechte, insbesondere sämtliche Werknutzungsrechte und Leistungsschutzrechte, Eigentumsrechte und sonstigen Rechte, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Die Inhalte dürfen durch den Nutzer nur im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung verwendet werden; eine drüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaber.

Mit dem Abschluss eines Abonnement-Vertrages kommt dem Nutzer das unübertragbare Recht zu, die laut Abonnement-Vertrag umfassten Inhalte bestimmungsgemäß nach den Nutzungsbedingungen für den privaten, also nicht-kommerziellen, Gebrauch für die Dauer des jeweiligen Abonnement-Vertrages zu nutzen.

Dieselben Rechte, mit Ausnahme der zeitlichen Beschränkung, kommen dem Nutzer in Hinblick auf einzelne Inhalte zu, sofern der Nutzer diese Inhalte über die MIRI-Plattform käuflich zur zeitlich unbeschränkten Nutzung unabhängig von einem etwaig bestehenden Abonnement-Vertrag erwirbt.

Der Nutzer ist verpflichtet, die territoriale Einschränkungen für die in Anspruch genommenen Inhalte zu beachten und etwaige Einschränkungen nicht durch technische Vorrichtungen oder Software (wie beispielsweise über einen VPN-Zugang) zu umgehen.

Der Nutzer erhält keine darüberhinausgehenden Nutzungsrechte.

Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte in irgendeiner Weise zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich zur Verfügung zu stellen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich vorzuführen oder öffentlich wahrnehmbar zu machen oder in sonstiger Weise zu verwerten – sei es kommerziell oder nicht-kommerziell.

Alle im Zuge der Nutzung der Plattform ersichtlichen Marken und Kennzeichen stehen im Eigentum der jeweiligen Inhaber. Der Nutzer verpflichtet sich Marken- und Kennzeichenrechte zu respektieren und nicht zu beeinträchtigten.

Eine Nutzung der Inhalte über den jeweiligen eingeräumten Nutzungsumfang hinaus kann zivilrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche der jeweiligen Rechteinhaber sowie eine strafrechtliche Verfolgung zur Folge haben.

Die angebotenen Inhalte werden über die MIRI-Plattform im Rahmen eines Abrufdienstes zur Verfügung gestellt. Der abgeschlossene Abonnement-Vertrag gestattet dem Nutzer, für dessen Dauer Inhalte auf Geräten (PCs, Mobilfunkgeräten oder taugliche technische Vorrichtungen) im privaten Rahmen im Wege eines Video-Streams beliebig oft abzuspielen.

Selbige Rechte, jedoch beschränkt auf einzelne Inhalte und ohne zeitlichen Beschränkung, kommen dem Nutzer auch dann zu, sofern dieser einzelne Inhalte über die MIRI-Plattform käuflich zur zeitlich unbeschränkten Nutzung unabhängig von einem etwaig bestehenden Abonnement-Vertrag erworben hat.

Es gilt das Fair-Use-Prinzip. Als Fair-Use-Richtwert wird von drei bis vier Geräten ausgegangen, die der Nutzer in Verwendung hat (TV/Media-Player, Computer, Smartphone, Tablett). Der Nutzer darf keine Vervielfältigungen der Inhalte vornehmen, ausgenommen der temporären Speicherung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im Sinne des Streaming.

Die Nutzungsberechtigung der über ein Abonnement zugänglichen Inhalte wird im Ausmaß des jeweiligen durch den Nutzer abgeschlossenen Abonnements für die Dauer des Abonnement-Vertrages begrenzt. Die Nutzungsberechtigung des Nutzers für diese Inhalte endet somit jedenfalls mit Ende des Abonnementvertrages.

Technische Voraussetzungen

Der Nutzer ist darüber in Kenntnis, dass für die uneingeschränkte Nutzung der MIRI-Plattform ein geeigneter Internetzugang notwendig ist. Geeignet ist ein Internetzugang, wenn dieser über die technischen Kapazitäten verfügt, elektronische Dienste und Medien abzurufen/zu streamen. Für die Nutzung von MIRI-TV ohne Ladezeiten ist ein Breitband-Internetanschluss mit ausreichender Kapazität erforderlich und wird eine Bandbreite von zumindest 3 MB/s (dies entspricht rund 24 Mbit/s) oder höher empfohlen. Eine Nutzung bei niedrigerer Bandbreite ist möglich, jedoch können damit unter Umständen Ladezeiten einhergehen oder das Streamen mit niedriger Auflösung notwendig sein. MIRI-TV leistet keine Gewähr für Einschränkungen der Nutzung, welche auf eine unzureichende Internetverbindung des Nutzers zurückzuführen sind.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, das mit der Nutzung von Internetdiensten das Risiko einhergeht, Opfer von Cyberattacken, wie beispielsweise durch Schadsoftware wie Viren und Spyware, Identitätsdiebstahl, Diebstahl von Zahlungsinformationen und dergleichen zu werden. Der Nutzer ist für seine Internetsicherheit selbst verantwortlich und übernimmt MIRI-TV hierfür keine wie auch immer geartete Haftung. Die Kosten und das Risiko des Internet-Datenverkehrs liegen ausschließlich beim Nutzer.


Durch die Nutzung des Video-Dienstes erklärt der Nutzer, über ein zeitgemäßes Gerät mit aktueller Software (Browser etc.) zu verfügen, welches die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Video-Dienstes erfüllt. MIRI-TV haftet nicht für etwaige Schäden, welche auf die Nutzung des Video-Dienstes bei Verwendung von nicht zeitgemäßer Hardware oder nicht aktueller Software in der Sphäre des Nutzers zurückzuführen sind.

MIRI-TV ist berechtigt, den Video-Dienst vorübergehend zu unterbrechen, sofern dies aus technischen Gründen (zB. Einspielen von Updates) notwendig ist.

MIRI-TV ist berechtigt, Funktion und Funktionalitäten des Video-Dienstes jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist oder bestimmter Zeiten zu ändern, zu beenden/abzuschalten, sowohl vorübergehend als auch dauerhaft. MIRI-TV haftet nicht für Unterbrechungen, Veränderungen oder eine Beendigung des Video-Dienstes oder einer der Funktionen. MIRI-TV ist nicht verpflichtet, den Dienst durch Upgrades weiter zu entwickeln. Die Aktualisierung des Video-Dienstes erfolgt im Sinne des § 7 VGG.

Es besteht keine Betriebspflicht von MIRI-TV. Bei einer Einstellung des Betriebs beschränkt sich der Anspruch des Nutzers in jedem Fall lediglich auf Rückersatz allenfalls bereits vorab bezahlter Entgelte.

Nutzungsentgelt

Durch den Abschluss eines Abonnementvertrages gelten die jeweiligen auf der MIRI-Plattform angegeben Preise als Nutzungsentgelte vereinbart. Die aktuelle Preis- und Leistungsübersicht ist auf www.miritv.com einzusehen. Die darin genannten Preise verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Abonnement-Entgelte sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus zu entrichten. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Kalendertag des Vertragsschlusses.

Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch eine von MIRI TV angebotene Zahlungsvarianten erfolgen. Etwaige Transaktionskosten, die bei einer Bezahlung durch Kreditkarte oder andere Bezahlservices (zB. PayPal) anfallen, sind durch den jeweiligen Nutzer selbst zu tragen.

Die Bestellbestätigung wird dem Nutzer gesondert per E-Mail zugestellt und kann nach dem Bezahlvorgang über die Accountverwaltung abgerufen werden.

Dem Nutzer steht es frei, zusätzlich eine postalische Versendung der Bestellbestätigung zu verlangen. In diesem Fall ist MIRI TV berechtigt, für die Versendung eine angemessene Bearbeitungsgebühr und Portokosten zu verlangen.

Gerät der Nutzer mit seiner Zahlungsverpflichtung schuldhaft in Verzug, ist dieser verpflichtet, MIRI TV die durch den Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen; hierzu zählen insbesondere die Kosten einer Beweissicherung, Mahnkosten sowie angemessene Kosten einer außergerichtlichen Betreibung (Insbesondere die Kosten eines Inkassobüros und/oder einer rechtsfreundlichen Vertretung).

Die Zahlungspflicht des Nutzers besteht auch bei einer berechtigten oder unberechtigten Nutzung von dessen Account durch Dritte, die der Sphäre des Nutzers zuzurechnen sind; dies sind insbesondere dessen Kinder, Ehegatte, Lebensgefährte, Mitbewohner, Besucher oder Nachbarn.

Die Zahlungspflicht für eine Nutzung entfällt insofern, als der Nutzer nachweist, dass dieser eine unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat und diesem dadurch der Zugang zu den vertragsgegenständlichen Inhalten verwehrt wurde, oder die Zahlungspflicht aufgrund eines unberechtigterweise in dessen Namen erfolgten Abschlusses eines Abonnements-Vertrages (zB. bei gehackten Accounts) entstanden ist.

Der Nutzer kann gegen eine erfolgte Abrechnung binnen eines Monats ab Zugang der Abrechnung schriftlich Einwendungen erheben, wobei diese derart rechtzeitig zu versenden sind, dass diese Innerhalb der Einwendungsfrist bei MIRI-TV eingehen. Werden innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Einwendungen erhoben, so gilt die Abrechnung als genehmigt.

Erhebt der Nutzer fristgerecht Einwendungen, ist MIRI TV in der Folge berechtigt, die Einwendungen binnen sechs weiterer Monate nach Einlangen der Einwendungen zu überprüfen und allenfalls zu berichtigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung seitens von MIRI TV oder ist der Nutzer mit der Entscheidung nicht einverstanden, ist er jederzeit berechtigt den Rechtsweg zu beschreiten.

Das mit dem Nutzer vereinbarte Entgelt für den Abonnement-Vertrag kann von MIRI TV unter den folgenden Bedingungen nach billigem Ermessen angepasst werden, wenn sie die der Berechnung des Abonnemententgelt zugrundliegenden Kosten ändern („Berechnungskosten“), die nicht im Belieben von MIRI TV stehen.

Die Berechnungskosten setzen sich insbesondere aus Entgelten für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten sowie allgemeinen Verwaltungskosten zusammen.

MIRI TV ist berechtigt, das Abonnemententgelt einmal jährlich in dem Ausmaß der gestiegenen Berechnungskosten zu erhöhen. Im Falle einer Preiserhöhung wird MIRI TV den Nutzer mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten darüber informieren und wird dabei auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung hinweisen.

Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des bis dahin vereinbarten Abonnemententgelts kann der Nutzer sein Abo innerhalb von vier Wochen gerechnet ab Zugang der Mitteilung, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Wird vom Kündigungsrecht nicht oder nicht innerhalb der genannten Frist Gebrauch gemacht, wird das Vertragsverhältnis nach dem in der Mitteilung genannten Eintritt der Preiserhöhung fortgesetzt und gilt ab diesem Zeitpunkt das erhöhte Entgelt als vereinbart.

Bei einer Verringerung der Berechnungskosten kann MIRI TV das Entgelt jederzeit entsprechend herabsetzen.

MIRI TV ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Herabsetzung zumindest einmal jährlich zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Herabsetzung derart zeitgerecht vorzunehmen, dass diese spätestens mit Ablauf des jeweiligen Quartals, in dem die Prüfung durchgeführt wurde, in Kraft tritt.

Jugendschutz

MIRI-TV ist ein Abrufdienst, welcher altersgerechte pädagogisch wertvolle Videos für Kinder und Jugendliche anbietet. Da die angebotenen Videos teilweise nur für bestimmte Altersgruppen vorgesehen sind, ist der Nutzer im Besonderen verpflichtet, die jeweilig angegebene Altersempfehlung und etwaige Altersfreigaben (Jugendschutzfreigaben) einzuhalten und Kindern oder Jugendlichen nur die für ihre jeweilige Altersgruppe entsprechenden Inhalte vorzuführen oder zugänglich zu machen.

Sofern durch den Video-Dienst Erwachsenenangebote bereitgestellt werden, dürfen diese nur durch Personen ab 18 Jahren genutzt und auch nur solchen Personen zugänglich gemacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Personen unter 18 Jahren nicht bei dem Zugang zu Erwachsenenangeboten zu unterstützen oder ein allfällig eingerichtetes AVS (Altersverifikationssystem) zu umgehen. Gegebenenfalls wird der Nutzer seine Anmeldedaten (Passwort) unverzüglich ändern.

Gewährleistung und Haftung

MIRI-TV haftet unbeschränkt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MIRI-TV – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von MIRI-TV.

MIRI-TV haftet nicht für etwaige über die MIRI-Plattform von Dritten gemachte Angaben, bereitgestellte Informationen und Daten oder Inhalte.

Jedem Nutzer obliegt es in der eigenen Verantwortung zu beurteilen, ob die durch MIRI-TV angebotenen Dienste für diesen angemessen sind. Sofern der Nutzer Inhalte, welche über die MIRI-Plattform durch MIRI-TV oder durch Dritte angeboten werden, als unanständig, anstößig oder gar beleidigend empfinden könnte, trifft MIRI-TV diesbezüglich keine Haftung und kann der Nutzer hieraus keine vertraglichen Ansprüche ableiten.

Die MIRI-Plattform wurde unter Einhaltung des aktuellen technischen Wissenstandes eingerichtet und programmiert. Der Nutzer ist darüber in Kenntnis, dass auch bei sorgfältiger Programmierung unvorhergesehene Fehlfunktionen auftreten können.

Der Nutzer ist insbesondere selbst für die geeignete Sicherung seiner Daten verantwortlich.

MIRI-TV haftet nicht für etwaige Fehlfunktionen, Beschädigungen oder Verluste von Daten und/oder Informationen beim Nutzer, sofern diese nicht auf eine Verletzung von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen seitens MIRI-TV zurückzuführen sind.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für mit MIRI-TV verbundene Unternehmen, Erfüllungsgehilfen und Dritte gegenüber dem Nutzer.

MIRI-TV haftet nicht für den jederzeitigen und fehlerfreien Zugang zur MIRI-Plattform. MIRI-TV haftet insbesondere nicht für Störungen bzw. Beeinträchtigungen, die nicht in der Sphäre von MIRI-TV liegen. Der Nutzer ist daher für eine regelmäßige Aktualisierung der von ihm verwendeten Software und Datensicherung ebenso selbst verantwortlich, wie für seinen zeitgemäßen Virenschutz und Firewallsysteme.

MIRI-TV garantiert keine universelle Abspielbarkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte mit jeder Player-Software oder mit jeder vom Nutzer eingesetzten Technik. Wenn abgerufene Dateien selbst mit Standard-Software nicht abspielbar oder unvollständig sind, obliegt es dem Nutzer, dies MIRI-TV mitzuteilen.

Jegliche Haftung ist auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

MIRI-TV trifft keine Haftung für die Inhalte extern verlinkter Internetseiten, für deren Inhalte sind ausschließlich die Betreiber dieser externen Seiten verantwortlich.

Die Verantwortung für die Inhalte und für die Bild- und Tonqualität der vom Nutzer heruntergeladenen Inhalte liegt ausschließlich bei dessen Hersteller bzw. Rechteinhaber.

Erfolgt die Nutzung des Video-Dienstes an einem Ort außerhalb Österreichs, erklärt der Nutzer durch die Nutzung des Video-Dienstes, mit den dort geltenden einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vertraut zu sein und den Video-Dienst nur und auch nur insoweit zu nutzen, als dieser dabei nicht gegen die dort geltenden rechtlichen Bestimmungen verstößt.

Sonstiges

Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses oder der Datenschutzerklärung zwischen dem Nutzer und MIRI-TV bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Für Änderungen der im Sinne des Punkt 2. („Anpassung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung“) angeführten einseitigen Änderungen ist eine E-Mail zur Erfüllung des Schriftlichkeitsform jedoch ausreichend.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes (UNK) wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz. Sind die Bezirksgerichte sachlich zuständig, gilt die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Graz-Ost als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt der Gerichtsstand, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat.

Sollte eine Klausel dieser Nutzungsbedingungen rechtlich nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allenfalls nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche gültigen Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.